Sie müssen ein schriftliches Gesuch an den Gemeinderat richten. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen und welche Unterlagen Sie einreichen müssen, sagt Ihnen die Gemeindeverwaltung unter Tel. 058 346 19 08, nico.koenig@felben-wellhausen.ch
Wer sich in Felben-Wellhausen einbürgern lassen will, bezahlt eine Einbürgerungsgebühr an die Gemeinde und den Kanton. Die Einbürgerungsgebühr richtet sich grundsätzlich nach § 14 der RRV zum kant. Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht. Je nach Personenstand sind an Gemeinde und Kanton je zwischen Fr. 400.- und Fr. 800.- zu bezahlen. Für die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung sind Gebühren zwischen Fr. 50.- und Fr. 150.- zu entrichten.
Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht finden Sie unter www.tg.ch/rechtsbuch.Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung 058 346 19 08, nico.koenig@felben-wellhausen.ch