Die Gemeindeversammlung als oberstes Organ der Gemeinde wird von der Gemeindebehörde einberufen, wenn die Geschäfte es erfordern oder ein Fünftel der Stimmberechtigten es verlangt. Die Stimmberechtigten wählen an der Gemeindeversammlung die Mitglieder des Wahlbüros sowie der Rechnungsprüfungskommission und beschliessen über die folgenden Sachgeschäfte: Erlass, Änderung oder Aufhebung von Reglementen mit allgemein verbindlichem Inhalt; Genehmigung des Budgets und Festsetzung des Steuerfusses; Kenntnisnahme des mittelfristigen Finanzplanes; Genehmigung der Jahresrechnung; neue, nicht gebundene Ausgaben (einmalig über CHF 200'000.00 / jährlich wiederkehrend über CHF 50'000.00); Erwerb, Veräusserung und Tausch von Grundstücken sowie Genehmigung von Baurechtsverträgen, sofern der Wert mehr als CHF 400'000.00 beträgt; Erteilung von Prozess- und Vergleichsvollmachten über CHF 200'000.00; Beitritt und Austritt eines Zweckverbandes; Führung, Auflösung oder Veräusserung von Gemeindebetrieben; Erteilung Gemeindebürgerrecht; Änderung im Bestand oder im Gebiet der Politischen Gemeinde mit Ausnahme von Grenzbereinigungen.
Budget 2024 / Steuerfuss 2024 Budget 2024 ER Detail Budget 2024 IR Detail
Kreditantrag für die Sanierung der Bühlstrasse von CHF 480'000.00
Einbürgerungsgesuch Gunner Wolfgang Lasczyk und Hung Tuong Ly
Einbürgerungsgesuch Shabirah Jesuraj
die nächste Volksabstimmung findet am 26.11.2023 statt. Infos dazu unter https://wahlen.tg.ch/ oder in der «VoteInfo» App.
«VoteInfo» ist die neue App von Bund und Kantonen. Sie liefert an Abstimmungssonntagen ab 12 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse zu nationalen und kantonalen Abstimmungen. Die App enthält auch die Erläuterungen und Videos zu nationalen und kantonalen Vorlagen. «VoteInfo» kann im App Store und auf Google Play kostenlos heruntergeladen werden.