Gebührenrechnungen
Wie werden die Gebühren verrechnet?
Die Schlussrechnung für Strom / Wasser / Schwemmgebühr / Entsorgungsgebühr stellen wir Ihnen nach halbjährlicher Ablesung der EW- und Wasserzähler zu. Dazwischen erhalten Sie pro Halbjahr eine Akonto-Rechnung mit ca. 1/2 des Halbjahresverbrauchs. Wasserzins und Schwemmgebühr sind bei Mietwohnungen in der Regel im Mietzins enthalten. Auskunft dazu erhalten Sie unter Tel. 058 346 19 02 oder info@felben-wellhausen.ch.
Zuständige Abteilung