Der Austausch von Daten und Informationen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Ausgleich zwischen Zugang zu Informationen und Schutz von persönlichen Daten ist ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes. Angesichts der rasanten technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung geniesst der Datenschutz bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Felben-Wellhausen einen hohen Stellenwert.
Aus Datenschutzgründen erteilen wir keine telefonischen Auskünfte über Personen. Eine Anfrage kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Einzureichen ist uns ein schriftlicher Interessensnachweis (Begründung und z.B. Rechnungskopie). Bei erfolgter Adressauskunft wird eine Gebühr von Fr. 10.- verrechnet.
Adresssperre
Die Einwohnerdienste dürfen Ihre Adresse nicht für geschäftliche Werbung weitergeben. Eine schriftlich beantragte Adresssperre bezieht sich deshalb auf Daten, die an Parteien, soziale Institutionen oder für Forschungszwecke an Universitäten etc. gesandt werden. Eine Datensperre kann auch nicht verhindern, dass Personendaten bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage (z.B. als Amtshilfe) weitergegeben werden.
Rechtsgrundlagen
SR 235.1 Bundesgesetz über den Datenschutz
RB 170.7 Gesetz über den Datenschutz des Kantons Thurgau
RB 170.71 Verordnung des Regierungsrates über den Datenschutz