Alimenteninkasso
Wer kann Unterstützung beim Alimenteninkasso beanspruchen?
Gemäss Art. 291 ZGB besteht ein Anspruch auf unentgeltliche Inkassohilfe, wenn der Vater oder die Mutter seiner/ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommt:
«Erfüllt der Vater oder die Mutter die Unterhaltspflicht nicht, so hat die Vormundschaftsbehörde oder eine andere vom kantonalen Recht bezeichnete Stelle auf Gesuch dem anderen Elternteil bei der Vollstreckung des Unterhaltsanspruches in geeigneter Weise und unentgeltlich zu helfen».
Diese Dienstleistung wird in der Gemeinde Felben-Wellhausen durch die sozialen Dienste angeboten. Es ist jedoch zu beachten, dass lediglich die Dienstleistung kostenlos ist. Allfällige Gebühren und Gerichtskosten müssen vom Gläubiger im Voraus sichergestellt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an unser Sozialamt, Tel. 058 346 19 07 oder E-Mail rossella.gualtieri@felben-wellhausen.ch
Zuständige Abteilung