Hundehalter/innen haben ihre Welpen bis spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip zu kennzeichnen. Für die Kennzeichnung der Hunde nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Tierarzt auf. Hundehalter/innen, die sich einen Hund anschaffen, haben diesen innert 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Bei der Anmeldung ist die Registrierungsbestätigung der AMICUS (Hunde-Datenbank) vorzulegen. Mutationen wie Besitzerwechsel, Adressänderung, Tod etc. müssen innert 30 Tagen der Wohnsitzgemeinde gemeldet werden.
Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund Fr. 95.– und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 155.–. Hunde unter 5 Monaten, Diensthunde der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps, Sanitäts-, Katastrophen-, Lawinen- und Blindenhunde sind von der Steuerpflicht befreit.
Das Thurgauer Hundegesetz schreibt vor, dass wer einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von mindestens 15 Kilogramm hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen muss. Zweck Sozialisierung empfehlen wir, auch mit kleinen Hunden ein entsprechendes Training zu absolvieren. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens 10 Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter zulässt, einen Welpenkurs.
Eine vollständige Zusammenfassung zum aktuellen Hundewesen liefert auch das folgende Merkblatt des VTG's: Info-Broschüre für Hundehalter [PDF, 268 KB]
Informationen zum Hundehalter-Brevet finden Sie auch bei der Schweizerischen kynologischen Gesellschaft unter http://www.hundehalterbrevet.ch/de/index.htm und beim kynologischen Verein Frauenfeld unter www.kvf.ch oder Telefon 052 721 14 30.
Wenn Sie mit Ihrem Hund einen freiwilligen Erziehungskurs besucht haben, erstatten wir Ihnen Fr. 50.– an die Kurskosten zurück. Bitte legen Sie uns nach Beendigung des Kurses die Kursbestätigung und die Kursrechnung vor. Für vorgeschriebene Kurse werden keine Vergütungen ausgerichtet.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Gemeindekassieramt
Telefon: 058 346 19 05, sandro.maier@felben-wellhausen.ch