Todesfall
Was muss ich als erstes im Todesfall zun?
Wenn eine Person ausserhalb eines Spitales oder Heimes verstirbt (z. B. zu Hause oder in der Öffentlichkeit) benachrichtigen Sie auf jeden Fall zuerst (zu jeder Tages- und Nachtzeit) Ihren Haus- oder den diensthabenden Notfallarzt. Sollte dieser zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend sein, erfahren Sie über seinen Telefonbeantworter, wer die zuständige Stellvertretung ist. Nehmen Sie nachher so bald wie möglich mit dem Bestattungsamt der Gemeinde Felben-Wellhausen Kontakt auf, um das weitere Vorgehen wie Überführung, Aufbahrungsort, Abdankung, Beisetzung, Bekanntmachung etc. zu besprechen. Das Bestattungsamt wird Ihnen hierbei gerne unter Tel. 058 346 19 08 weiterhelfen. Im Kanton Thurgau ist das Bestattungswesen Sache der Politischen Gemeinden. Treffen Sie deshalb bitte keinerlei eigenen Organisierungen, bevor Sie mit dem Bestattungamt gesprochen haben.
Das folgende Mekblatt gibt Auskunft zu den wichtigsten Fragen bei einem Todesfall: Merkblatt_Todesfall
Zuständige Abteilung