Arbeitslosigkeit
Ich werde oder bin arbeitslos. Wer hilft mir Weiter?
Die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung muss persönlich erfolgen. Alle im Kanton Thurgau ansässigen Personen können sich direkt bei den zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) anmelden.
Wir empfehlen Ihnen eine möglichst frühzeitige Anmeldung, spätestens jedoch bis zum ersten Werktag nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Finanzielle Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie sich persönlich beim RAV angemeldet haben. Bitte beachten Sie, dass Sie sich schon während der Kündigungsfrist um Arbeit bemühen müssen.
Für die Anmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Antrag auf Arbeitslosenentschädigung
- Identitätsausweis (Pass, ID)
- Kündigungsschreiben und Arbeitsvertrag
- Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Diplome und Arbeitszeugnisse)
- Ausländerausweis
- Arztzeugnis
- Arbeitsbemühungen während der Kündigungsfrist
Anlässlich der Anmeldung erhalten Sie weitere wichtige Informationen und Unterlagen.
Bei Fragen stehen Ihnen die RAV-Regionalstellen gerne zur Verfügung.