Sie erwarten Besuch aus dem Ausland?
Wird ein Visum benötigt? Länderliste
Einreise ohne Visum
Der Aufenthalt im Schengenraum, einschliesslich der Schweiz, darf höchstens 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen betragen.
Einreise mit Visum
Eine visumspflichtige Person, die als Besucher in die Schweiz einreisen möchte, muss sich zuerst bei der Schweizer Vertretung ihres Heimatlandes melden. Dort wird entschieden, ob der Gast eine Verpflichtungserklärung benötigt um das gewünschte Visum zu erhalten.
Sollte eine Verpflichtungserklärung verlangt werden, muss diese vom Gast, sowie vom Gastgeber in der Schweiz vervollständigt und anschliessend der Einwohnerkontrolle eingereicht werden. Zur Prüfung der Verpflichtungserklärung benötigen wir folgende Unterlagen des Gastgebers:
Das Gesuch wird durch die Gemeinde geprüft und an das Migrationsamt TG weitergeleitet. Wird der Verpflichtungserklärung zugestimmt, wird die Schweizer Vertretung im Herkunftsland des Gastes darüber informiert. Der Gast kann nun das gewünschte Visum dort beziehen. Dabei handelt es sich um ein Touristenvisum, welches für maximal 90 Tage ausgestellt wird. Der Gast darf in der Schweiz nicht arbeiten. Die Ankunft des Gastes ist der Einwohnerkontrolle zu melden.
Merkblätter
Merkblatt Besuchsaufenthalt Schweiz
Merkblatt Verpflichtungserklärung