Heimatausweis
Wer vorübergehend einen Nebenwohnsitz in einer anderen Gemeinde begründet, hat Anspruch auf einen befristeten Heimatausweis. Dieser dient zur Anmeldung als Wochenaufenthalter/in in der Nebenwohnsitzgemeinde. Voraussetzung für den Wochenaufenthalt ist die regelmäßige und wöchentliche Rückkehr an den Ort der Niederlassung.
Der Heimatausweis kann via Online-Schalter, telefonisch, per E-Mail oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle kostenlos beantragt werden. Zur Ausstellung des Heimatausweises benötigen wir zwingend folgende Angaben:
- Aufenthaltsadresse
- Dauer des Aufenthaltes
Mit dem Heimatausweis müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle des Aufenthaltsortes persönlich anmelden und bei Wegzug wieder abmelden. Da Heimatausweise auf jeweils ein Jahr befristet sind, müssen Sie nach Ablauf dieser Zeit einen Neuen bei uns beantragen.
Zuständige Abteilung