Anmeldung Hund
Anmeldung/Abmeldung von Hunden bei der Gemeinde
Hundehalter/innen haben ihre Welpen bis spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip zu kennzeichnen. Für die Kennzeichnung der Hunde nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Tierarzt auf. Hundehalter/innen, die sich einen Hund anschaffen, haben diesen innert 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Bei der Anmeldung ist die Registrierungsbestätigung der AMICUS (Hunde-Datenbank) vorzulegen. Mutationen wie Besitzerwechsel, Adressänderung, Tod etc. müssen innert 30 Tagen der Wohnsitzgemeinde gemeldet werden.
Zuständige Abteilung