Die Schlichtungsstelle für Mietsachen ist die erste öffentlich-rechtliche Instanz, an welche Mieter und Vermieter zur Klärung von Streitigkeiten aus Mietverhältnissen gelangen können bzw. müssen. Jeder Kanton regelt die Organisation seiner Mieterschlichtungsstellen selbst. Im Kanton Thurgau sind die Schlichtungsstellen als örtliche oder regionale Kommissionen organisiert. In ihrer Funktion sind sie mit dem Amt des Friedensrichters vergleichbar. Im Gegensatz zum Friedensrichter bestehen sie jedoch aus einem Gremium, welches sich paritätisch aus Mieter- und Vermietervertretern zusammensetzt. Die Schlichtungsstelle ist somit eine behördliche Kommission, der gewisse richterliche Befugnisse übertragen werden. Damit die Schlichtungsstelle einen Fall behördlich beurteilen kann, muss eine betroffene Partei deshalb schriftlich Klage erheben. Je nach Streitgegenstand kann sie sodann entweder ein eigenes Urteil fällen oder zwischen den Parteien eine Einigung zu vermitteln versuchen. In beiden Fällen gilt das Ergebnis der Schlichtungsverhandlung als gerichtlicher Entscheid bzw. Vergleich. Das Verfahren ist kostenlos und es werden keine Parteientschädigungen vergütet.
Klagen sind immer an jene Schlichtungsbehörde zu richten, welche für die Gemeinde, in der sich das Mietobjekt befindet, örtlich zuständig ist. Die für Mietobjekte in Felben-Wellhausen zuständige Schlichtungsstelle befindet sich in 8553 Hüttlingen. Die Kontaktdaten lauten:
Frau Sandra Binder
Hauptstrasse 52
8553 Hüttlingen
Tel. direkt: 058 346 26 46
Tel. allgemein: 058 346 26 26
E-Mail: sandra.binder@huettlingen.ch
Mo - Fr 08:30 bis 11:30 Uhr
Mo 14:00 bis 18:00 Uhr
Di + Do 14:00 bis 16:00 Uhr
Unter Voranmeldung sind Termine ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.
Rechtsauskünfte erteilt ausserdem auch der
Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz
Webergasse 21
9000 St. Gallen
Tel. 071 222 50 29
www.mieterverband.ch/ostschweiz