Beglaubigung
Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien
Original-Unterschriften und Fotokopien von Dokumenten und Schriftstücken können auf der Gemeindekanzlei (Gemeindeschreiber) beglaubigt werden lassen. Auch die Notariate und zugelassenen Anwälte können Beglaubigungen vornehmen. Die zu beglaubigende Unterschrift muss in Gegenwart der beglaubigenden Person geleistet werden, und die unterschreibende Person muss ihren Pass oder ihre ID vorlegen. Für die Beglaubigung wird eine Gebühr von Fr. 15.- erhoben. Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei, Tel. 058 346 19 08, info@felben-wellhausen.ch
Zuständige Abteilung