Die vorzeitige Stimmabgabe ist von Montag bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag während der offiziellen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung möglich. Geben Sie die Stimm- und Wahlzettel im verschlossenen Stimmzettelkuvert, gemeinsam mit dem Stimmausweis persönlich ab.
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Zustellung des Stimm-Materials zulässig. Wenn Sie das Stimmcouvert per Post senden, achten Sie bitte darauf, das Couvert ausreichend zu frankieren sowie rechtzeitig aufzugeben.
Wenn Sie brieflich stimmen möchten (nur bei Urnenabstimmungen), gehen Sie wie folgt vor:
Diese Sendung können Sie nun frankiert per Post zustellen, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen, oder während der offiziellen Büroöffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben oder durch Dritte abgeben lassen.
Jedes Kuvert darf nur das Stimm-Material eines einzigen Stimmberechtigten enthalten. Sendungen, die Stimm-Material von mehr als einem Stimmberechtigten aufweisen, sind ungültig.