Im Hinblick auf die neue Legislatur hat der Gemeinderat beschlossen, die Aufgaben und Zuständigkeiten des Gemeindepräsidiums neu zu organisieren. Die operativen Tätigkeiten des Gemeindepräsidiums sollen ab der Legislaturperiode 2027–2031 grundsätzlich durch die Gemeindeverwaltung wahrgenommen werden. Aufgrund dieser Umstrukturierung wird das Pensum des Gemeindepräsidiums für die neue Legislatur von 80 Prozent auf 40 bis 60 Prozent festgelegt. Das konkrete Pensum richtet sich danach, welches Ressort beziehungsweise welcher Aufgabenbereich durch die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten geführt wird. Mit dieser Anpassung soll das Gemeindepräsidium stärker auf seine strategischen, politischen und führenden Aufgaben ausgerichtet werden, während die operative Umsetzung und die laufenden Verwaltungsgeschäfte durch die Gemeindeverwaltung sichergestellt werden. Ziel dieser Änderung ist eine nachhaltige organisatorische Stabilität und Kontinuität in der der Leistungserbringung der Gemeinde.
Der amtierende Gemeindepräsident hat sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden, ob er für eine weitere Legislaturperiode kandidieren wird. Stephan Laube, der das Ressort Soziales führt, hat entschieden, bei den Gesamterneuerungswahlen nicht erneut zu kandidieren. Ausschlaggebend für diesen Entscheid ist eine berufliche Veränderung, die es ihm künftig nicht mehr ermöglicht, das Amt im bisherigen Umfang auszuüben. Die übrigen Mitglieder des Gemeinderats stellen sich alle für eine weitere Legislaturperiode zur Verfügung.
Die Kandidatur für ein Amt im Gemeinderat oder das Gemeindepräsidium steht allen interessierten und wählbaren Personen offen. Auch wenn bisherige Amtsinhaber erneut kandidieren, können weitere Personen einen Wahlvorschlag einreichen und sich zur Wahl stellen. Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 4. Januar 2027, 16.00 Uhr, einzureichen.
Für die Wahl in die Gemeindebehörde sind Wahlvorschläge von mindestens zehn in Felben-Wellhausen wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und von den vorgeschlagenen Personen selbst zu bestätigen. Bei bisherigen Mitgliedern gelten erleichterte Bestimmungen: Der Wahlvorschlag ist von der bisherigen kandidierenden Person selbst zu unterzeichnen. Die Gemeinde wird die offiziellen Wahlunterlagen und die detaillierten Informationen zur Einreichung der Wahlvorschläge auf der Website veröffentlichen.
Der Gemeinderat ermutigt alle interessierten und wählbaren Einwohnerinnen und Einwohner von Felben-Wellhausen, sich eine Kandidatur zu überlegen und damit aktiv Verantwortung für die Zukunft der Gemeinde zu übernehmen.
Felben-Wellhausen profitiert von einer vielfältigen und engagierten Beteiligung an den Gesamterneuerungswahlen 2027!