Gestützt auf § 34 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz von gravitativen Naturgefahren (WBSNG) und gemäss Beschluss des Gemeinderates Felben-Wellhausen vom 06. Mai 2026 wird öffentlich die Festlegung der Gewässerraumlinien sowie die Aufhebung der Sondernutzungspläne aufgelegt.